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VGH Bayern, 24.04.2001 - 3 B 97.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund …
- VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001
Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von …
Zumindest hätte ein Hinweis auf die Einreichung einer ungeprüften Rechnung erfolgen können (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2001, 3 B 97.87). - VG Aachen, 13.09.2013 - 7 K 1825/12
Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für den nicht selbst …
vgl. BayVGH, Urteil vom 24. April 2001 - 3 B 97.87 -, juris; HessVGH, Urteil vom 13. November 1991 - 1 UE 342/84 - anders gegebenenfalls bei unmittelbar gegen Erben eines Beihilfeberechtigten gerichtete Rückforderungsbescheide mangels einer Leistungsbeziehung zwischen Beihilfestelle und Erben: VG Saarland, Urteil vom 6. März 2007 - 3 K 398/06 -, juris und OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 1 A 455/11 -, juris.
- VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146
Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen
Zumindest hätte ein Hinweis auf die Einreichung einer ungeprüften Rechnung erfolgen können (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2001 - 3 B 97.87). - VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
Leistungsverhältnis zwischen der Postbeamtenkrankenkasse und ihren Mitgliedern …
Das "Erwirken" im Sinne der oben genannten Vorschrift setzt dabei lediglich die objektive Unrichtigkeit beziehungsweise Unvollständigkeit der Angaben voraus (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.04.2001 - 3 B 97.87 -, juris Rn. 14). - VG Wiesbaden, 28.10.2020 - 3 K 5729/17
Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe
Das "Erwirken" im Sinne der oben genannten Vorschrift setzt dabei lediglich die objektive Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben voraus (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. April 2001 - 3 B 97.87 -, juris). - VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen …
Das "Erwirken" im Sinne der oben genannten Vorschrift setzt dabei lediglich die objektive Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben voraus (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. April 2001 - 3 B 97.87 -, juris).